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Sie suchen eine zielorientierte und professionelle Betreuung Ihrer rechtlichen Fragen? Wir verstehen uns als moderner Dienstleister, bei dem Ihre Interessen an erster Stelle stehen. Ziel ist dabei aus unserer Sicht, Konflikte möglichst zu vermeiden und Risiken zu minimieren. Entsprechend ist die individuelle und umfassende Beratung unserer Mandanten für uns eine besonders wichtige Säule der Mandantenbetreuung.
Kommt es aber zum Streitfall, stehen wir Ihnen mit fundierten Rechtskenntnissen zur Seite und vertreten engagiert Ihre Interessen.
Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über den Inhalt der einzelnen Beratungsfelder verschaffen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Familienrecht ist der besondere Teil des Zivilrechts, der die aus der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft sowie die aus der Verwandtschaft resultierenden Rechtsverhältnisse regelt.
Der Rechtsbereich unterteilt sich in das beitragsfinanzierte Sozialversicherungsrecht und das überwiegend steuerfinanzierte Sozialrecht.
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten des Zusammenschlusses mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Man unterscheidet im wesentlichen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Das Private Baurecht regelt die Rechte und Pflichten der Parteien aus Verträgen über Bauleistungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen.
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer natürlichen Person.
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